Tee rein rechtlich gesehen
Tee, Früchte- und Kräutertees unterliegen in Deutschland strengen Kontrollen. Hier einige der wichtigsten Vorgaben und Leitsätze inklusive Inventarliste Lebensmitteldrogen.
Neufassung der Leitsätze für Tee, Kräuter- und Früchtetee sowie deren Extrakte und Zubereitungen
Inventarliste Lebensmitteldrogen
Heute werden in vielen Lebensmitteln zunehmend Pflanzen, deren Zubereitungen und Extrakte eingesetzt. Im Interesse von Verbrauchern und Herstellern solcher Erzeugnisse hat die Wirtschaftsvereinigung Kräuter- und Früchtetee eine Liste der Pflanzen erstellt, die in der Branche derzeit als Lebensmittel eingestuft werden. Diese Inventarliste ist allerdings nicht abschließend, sondern wird entsprechend der Verkehrsauffassung fortgeschrieben.
Allocation list
Zuordnung der Pflanzenteile Inventarliste Lebensmitteldrogen gemäß Anhang I der Europäischen Rückstandshöchstmengenverordnung (EG) Nr. 396/2005